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Betriebliche Altersvorsorge


Die Betriebliche Altersversorgung zeichnet sich durch Umwandlung von Bruttolohn in Versorgungsleistungen aus. Der Arbeitnehmer hat nach dem Betriebsrentengesetz einen entsprechenden Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung, d. h. er verzichtet auf einen Teil seines Lohns zu Gunsten einer Versorgungszusage. Der bekannteste Durchführungsweg ist die Direktversicherung, welche der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Angestellten abschließt. Weitere Durchführungswege wie z. B. die Unterstützungskasse können vom Arbeitgeber angeboten werden. Dieser sollte sich aber von einem Spezialisten beraten lassen, da es hier auch Haftungsfragen zu berücksichtigen gilt.

Bitte nehmen Sie sich Zeit für das beigefügte Beispielvideo der Canada Life. Es geht hier weniger um den Produktgeber sondern um die allgemeinen Informationen.

Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer und Geschäftsführer

Seit 2002 haben Angestellte ein Anspruch darauf einen Teil Ihres Gehaltes in betriebliche Versorgung umzuwandeln. Dieser Rechtsanspruch ist im § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) geregelt.
Diese "Entgeltumwandlung" muss seit dem von jedem Arbeitgeber ermöglicht werden.
Dieser Anspruch gilt auch für Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit und für geringfügig Beschäftigte, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Allerdings gilt es den passenden Durchführungsweg zu wählen.
In der Regel wird seit 2005 die Direktversicherung als Durchführungsweg gewählt.
Hier dürfen im Jahre 2019 jeden Monat bis zu 536,00 Euro umgewandelt werden. Die Umwandlung erfolgt aus dem Bruttogehalt und schont somit die Liquidität des Arbeitnehmers. (Steuern und Sozialabgaben werden somit eingespart).

Zu beachten ist, dass besonders für Geschäftsführer weitere betriebliche Versorgungen möglich sind.

Gerne stellen wir Ihnen individuelle Informationen zur Verfügung.


Betriebliche Krankenversicherung

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